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   OVG Hamburg, 04.01.2011 - 3 Bf 198/08.Z   

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https://dejure.org/2011,13573
OVG Hamburg, 04.01.2011 - 3 Bf 198/08.Z (https://dejure.org/2011,13573)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 04.01.2011 - 3 Bf 198/08.Z (https://dejure.org/2011,13573)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 04. Januar 2011 - 3 Bf 198/08.Z (https://dejure.org/2011,13573)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtmäßigkeit der erstmaligen Ermessensausübung im Klageverfahren

  • Justiz Hamburg

    § 114 VwGO, § 5 Abs 3 S 2 AufenthG 2004, § 104a AufenthG 2004
    Rechtmäßigkeit der erstmaligen Ermessensausübung im Klageverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausübung einer erstmaligen Ermessensentscheidung erst im laufenden Klageverfahren nach einer Gesetzesänderung unter Berücksichtigung des § 114 S. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Falle fehlender Pässe

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 114, AufenthG § 5 Abs. 3 S. 2, AufenthG § 104a
    Ermessen, Ermessensentscheidung, ernstliche Zweifel, Ermessensfehler, Passlosigkeit, Passpflicht, Gesetzesänderung, Passbeschaffung, Mitwirkungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausübung einer erstmaligen Ermessensentscheidung erst im laufenden Klageverfahren nach einer Gesetzesänderung unter Berücksichtigung des § 114 S. 2 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ); Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Falle fehlender Pässe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 315
  • DÖV 2011, 332
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2009 - 11 S 1622/07

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen bei Straftaten von erheblicher

    Auszug aus OVG Hamburg, 04.01.2011 - 3 Bf 198/08
    Ergibt sich nach einer Gesetzesänderung das Erfordernis einer Ermessensentscheidung erst im laufenden Klagverfahren (hier: nach § 5 Abs. 3 Satz 2 AufenthG im Rahmen der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104 a AufenthG), schließt es § 114 Satz 2 VwGO nicht aus, dass die Behörde ihr Ermessen erstmals im Klagverfahren ausübt (Anschluss an VGH Mannheim, Urt. v. 22.7.2009, 11 S 1622/07, juris).

    In einer solchen Sondersituation, in der sich erst im laufenden Klagverfahren wegen einer rechtlich zu berücksichtigenden Gesetzesänderung nach einer ursprünglich allein gebundenen Entscheidung zusätzlich das Erfordernis einer Ermessensentscheidung ergibt - so liegt es hier, weil die nach der Auffassung der Beklagten von den Klägern zu vertretende Passlosigkeit bei den anderen Anspruchsgrundlagen (§ 30 Abs. 3 AuslG 1990, § 25 Abs. 5 AufenthG) bereits auf deren Tatbestandsseite zum Anspruchsausschluss führte, und erst im Rahmen der Prüfung des § 104 a AufenthG im Hinblick auf die Passlosigkeit das Erfordernis einer gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 AufenthG zu treffenden Ermessensentscheidung entstand - , schließt § 114 Satz 2 VwGO es nicht aus, dass die Behörde erstmals im Laufe des Klagverfahrens ihr Ermessen ausübt (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.2007, BVerwGE 130, 20, 26 f.; VGH Mannheim, Urt. v. 22.7.2009, 11 S 1622/07, juris, Rn. 70, 91 ff. = ESVGH Bd. 60, 125, LS).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Hamburg, 04.01.2011 - 3 Bf 198/08
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind regelmäßig dann begründet, wenn gegen dessen Richtigkeit angesichts der Begründung des Zulassungsantrags nach summarischer Prüfung gewichtige Gesichtspunkte sprechen, wovon etwa auszugehen ist, wenn durch die Begründung des Zulassungsantrags ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 23.6.2000, NVwZ 2000, 1163, 1164; BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33 S. 7, 10; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 124 Rn. 7).
  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06

    Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug,

    Auszug aus OVG Hamburg, 04.01.2011 - 3 Bf 198/08
    § 104 a AufenthG ist nämlich erst am 28. August 2007, also während des Klagverfahrens in Kraft getreten, und diese Bestimmung ist allein wegen ihrer rechtlichen Zuordnung zu Abschnitt 5 des Kapitels 2 des Aufenthaltsgesetzes ("Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen") unmittelbar zum (weiteren) Prüfungsgegenstand der vorliegenden, zuvor bereits erhobenen und auf die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach dem genannten Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes gerichteten Klage geworden, obwohl die Beklagte bis dahin nicht mit der Prüfung eines auf diese Norm gestützten Begehrens befasst gewesen ist und nicht befasst gewesen sein konnte (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.9.2007, BVerwGE 129, 226).
  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus OVG Hamburg, 04.01.2011 - 3 Bf 198/08
    In einer solchen Sondersituation, in der sich erst im laufenden Klagverfahren wegen einer rechtlich zu berücksichtigenden Gesetzesänderung nach einer ursprünglich allein gebundenen Entscheidung zusätzlich das Erfordernis einer Ermessensentscheidung ergibt - so liegt es hier, weil die nach der Auffassung der Beklagten von den Klägern zu vertretende Passlosigkeit bei den anderen Anspruchsgrundlagen (§ 30 Abs. 3 AuslG 1990, § 25 Abs. 5 AufenthG) bereits auf deren Tatbestandsseite zum Anspruchsausschluss führte, und erst im Rahmen der Prüfung des § 104 a AufenthG im Hinblick auf die Passlosigkeit das Erfordernis einer gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 AufenthG zu treffenden Ermessensentscheidung entstand - , schließt § 114 Satz 2 VwGO es nicht aus, dass die Behörde erstmals im Laufe des Klagverfahrens ihr Ermessen ausübt (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.2007, BVerwGE 130, 20, 26 f.; VGH Mannheim, Urt. v. 22.7.2009, 11 S 1622/07, juris, Rn. 70, 91 ff. = ESVGH Bd. 60, 125, LS).
  • VG Hamburg, 10.05.2016 - 5 K 4857/15

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisung; Bemessung der Länge des Einreise- und

    Angesichts der für die Beurteilung der Rechtslage des gegebenen Falles maßgeblichen Änderung des Gesetzes durfte sie die Ermessensbetätigung indes nachholen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.2011, 1 C 14/10, juris; vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 4.1.2011, 3 Bf 198/08.Z, juris; vgl. Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 114, Rn. 205a).
  • VGH Bayern, 18.07.2011 - 10 ZB 10.1434

    Zur Nachholung einer unterlassenen Ermessensbetätigung im gerichtlichen Verfahren

    Aus diesen Gründen unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von dem, den das Hamburgische Oberverwaltungsgericht jüngst zu entscheiden hatte (vgl. AuAS 2011, 55).
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